Bei uns erhalten Sie Holz-Urnen aus geöltem Naturholz, individuell für jedes Tier und Größe angefertigt, denn ein Leben mit der Natur heißt auch Rückkehr in die Natur.

Die Oele gibt es in den Tönen Naturell, Eiche rustikal, Ebenholz, weiß oder gräulich getönt, u.v.m. Auf Wunsch brennen wir Namen und Motive ein.

Für die Gravur von Namen, Motiven oder Sprüche berechne ich je nach Aufwand zusätzlich 10,00 € – 15,00 €.

Die Stern-Urnen gibt es leider nicht mehr. Alternativ haben wir Herz-Urnen. Bis zu einem Gewicht bis ca. 15 kg.

Preise

Für Tiere bis 20 KG 30,00 €
Für Tiere bis 30 KG 35,00 €
Für Tiere bis 40 KG 40,00 €
Für Tiere bis 50 KG 45,00 €
Für Tiere bis 60 KG 50,00 €
Für Tiere über 60 KG 55,00 €

Einige Beispiele

Wir wollen alles dafür tun, damit ihr Liebling mit Anstand und Würde über die Regenbogenbrücke gehen kann.

Viola-Beate Schepp

Häufig gestellte Fragen

Der Tierbestatter holt das verstorbene Haustier beim Tierhalter oder beim Tierarzt ab, überführt es fachgerecht an sein Partnerkrematorium, organisiert die Einäscherung und führt die Asche des verstorbenen Tieres in einer Urne an den Tierhalter zurück.

Die Einäscherung des verstorbenen Tieres wird in einem Tierkrematorium vorgenommen. Die verbleibende Asche des Tieres kann dann nach der Kremierung verstreut werden oder in einer Urne aufbewahrt oder bestattet werden. Zusätzlich kann ein Teil der Asche zu Diamanten oder Ascheschmuck verarbeitet werden.

Ein einzelner Tierkörper kleinerer Tierrassen wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Wellensittiche oder Zierfinken darf im Garten bestattet werden. Dabei müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: Sie sollten der Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem das Tier begraben wird.

Bei der Bestattung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden; das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen oder in der Nähe öffentlicher Wege; das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit.

Die Verwesung eines Tierkörpers dauert 20 bis sogar 40 Jahre. Das hängt von der Bodenbeschaffenheit ab.

Verstorbene Tiere unterliegen der sog. Beseitigungspflicht, sofern eine Bestattung von den Haltern nicht gewünscht wurde. Tiere, die kleiner sind als Hunde oder Katzen, dürfen auch über den Hausmüll entsorgt werden. Um dem Seuchenschutz nachzukommen, werden Kadaver von der Tierkörperbeseitigung abtransportiert. Das verstorbene Tier wird zusammen mit Abfällen aus Schlachtbetrieben und anderen tierischen Abfällen in der Tierkörperbeseitigungsanstalt beispielsweise zu Tierfett oder Tiermehl weiterverarbeitet.

Die Aschen einer Gemeinschaftskremierung werden andächtig in dem Streubeet des Tierkrematorien verstreut. Dort, wo ihr geliebtes Tier kremiert wurde, findet auch seine Asche die letzte Ruhe.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

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