In ihrer aktuell verfügbaren Größe hat die EVERTREE®-Urne ein Fassungsvermögen von 1,5 Liter. Das bedeutet, dass sie die Asche, die bei der Verbrennung von 20 kg Lebendgewicht entsteht, komplett aufnimmt. Je nach Einsatz der EVERTREE®-Urne wirst Du wahrscheinlich noch etwas Asche übrig behalten.
In Bezug auf die Tierkremierung (so wie es in Deutschland erlaubt ist) entspricht das Fassungsvermögen der EVERTREE®-Urne in etwa der Größe von einem Labrador bzw. Golden Retriever.
Wildapfel
Rotbuche
Eberesche
Fichte
Robinie
Die Bestandteile der EVERTREE®-Urne
Das untere Gefäß ist für die Asche vorgesehen; der Boden ist offen, damit die Wurzeln ausschlagen können und wird gleichzeitig mit einem Vlies vor dem Verlust der Asche abgedeckt.
Das mittlere Gefäß beinhaltet die bereits vorgedüngte Erde. Ein oberer Ring schützt den Baumsamen. Die gewünschte Baumsorte kann bei der Bestellung ausgesucht werden. Zur Auswahl stehen: Wildapfel, Rotbuche, Eberesche, Robinie und Fichte. Alle Bestandteile der Urne zersetzen sich vollständig in feuchtem Erdboden.
Die Bestandteile der EVERTREE®-Urne
Das untere Gefäß ist für die Asche vorgesehen; der Boden ist offen, damit die Wurzeln ausschlagen können und wird gleichzeitig mit einem Vlies vor dem Verlust der Asche abgedeckt.
Das mittlere Gefäß beinhaltet die bereits vorgedüngte Erde. Ein oberer Ring schützt den Baumsamen. Die gewünschte Baumsorte kann bei der Bestellung ausgesucht werden. Zur Auswahl stehen: Wildapfel, Rotbuche, Eberesche, Robinie und Fichte. Alle Bestandteile der Urne zersetzen sich vollständig in feuchtem Erdboden.
Wir wollen alles dafür tun, damit ihr Liebling mit Anstand und Würde über die Regenbogenbrücke gehen kann.
Der Tierbestatter holt das verstorbene Haustier beim Tierhalter oder beim Tierarzt ab, überführt es fachgerecht an sein Partnerkrematorium, organisiert die Einäscherung und führt die Asche des verstorbenen Tieres in einer Urne an den Tierhalter zurück.
Die Einäscherung des verstorbenen Tieres wird in einem Tierkrematorium vorgenommen. Die verbleibende Asche des Tieres kann dann nach der Kremierung verstreut werden oder in einer Urne aufbewahrt oder bestattet werden. Zusätzlich kann ein Teil der Asche zu Diamanten oder Ascheschmuck verarbeitet werden.
Ein einzelner Tierkörper kleinerer Tierrassen wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Wellensittiche oder Zierfinken darf im Garten bestattet werden. Dabei müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: Sie sollten der Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem das Tier begraben wird.
Bei der Bestattung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden; das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen oder in der Nähe öffentlicher Wege; das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit.
Verstorbene Tiere unterliegen der sog. Beseitigungspflicht, sofern eine Bestattung von den Haltern nicht gewünscht wurde. Tiere, die kleiner sind als Hunde oder Katzen, dürfen auch über den Hausmüll entsorgt werden. Um dem Seuchenschutz nachzukommen, werden Kadaver von der Tierkörperbeseitigung abtransportiert. Das verstorbene Tier wird zusammen mit Abfällen aus Schlachtbetrieben und anderen tierischen Abfällen in der Tierkörperbeseitigungsanstalt beispielsweise zu Tierfett oder Tiermehl weiterverarbeitet.
Die Aschen einer Gemeinschaftskremierung werden andächtig in dem Streubeet des Tierkrematorien verstreut. Dort, wo ihr geliebtes Tier kremiert wurde, findet auch seine Asche die letzte Ruhe.