Faire und transparente Kosten für Ihre Tierbestattung!
Folgende Zahlungsarten sind möglich:
- Vorabüberweisung
- EC-Zahlung bei Ascheübergabe
- Barzahlung bei Ascheübergabe
Einzeleinäscherung
Ihr Haustier wird einzeln eingeäschert. Die Asche ihres Tieres wird von uns an Sie zurückgeführt.
| Vögel & Nager | * 230,00 € |
| Katzen | * 320,00 € |
| < 5 KG | * 320,00 € |
| 5,1 – 10 KG | * 355,00 € |
| 10,1 – 15 KG | * 385,00 € |
| 15,1 – 25 KG | * 410,00 € |
| 25,1 – 45 KG | * 435,00 € |
| 45,1 – 75 KG | * 445,00 € |
| > 75 KG | * 475,00 € |
Sammeleinäscherung
Ihr Haustier wird gemeinsam mit anderen Tieren kremiert und anschließend auf dem Streubeet des Krematoriums verstreut. Hierbei besteht keine Möglichkeit, die Asche wieder zurück zu bekommen.
| Vögel & Nager | * 145,00 € |
| Katzen | * 200,00 € |
| < 5 KG | * 200,00 € |
| 5,1 – 10 KG | * 225,00 € |
| 10,1 – 15 KG | * 240,00 € |
| 15,1 – 25 KG | * 255,00 € |
| 25,1 – 45 KG | * 265,00 € |
| 45,1 – 75 KG | * 275,00 € |
| > 75 KG | * 296,00 € |
Pferde
| Abholung bis 40km | * 150,00 € |
| ab 40km | * zzgl. 2,00 € / km |
| 0 – 150 KG | * 850,00 € |
| 150,1 – 400 KG | * 1350,00 € |
| 400,1 – 600 KG | * 1750,00 € |
| ab 600 KG | * 1850,00 € |
Für die Abholung / Zwischenlagerung / Überführung zum Krematorium / Ascherückführung usw. erheben wir einen Pauschalbetrag.
Mo – Fr:
8:30 bis 18:00 Uhr – 85,00 € bis 60km
18:00 bis 19:00 Uhr – 105,00 € bis 60km + 50,00 € Spätzuschlag
Ab 60km berechnen wir für jeden weiteren Kilometer 0,80 €.
Samstag, Sonn- und Feiertags:
Nur im Notdienst und immer über Anrufbeantworter.
Fell im Glas zur Erinnerung – 10,00 €
Entsorgung von Decken / Körbchen / Boxen/ etc. – 10,00 € bis 25,00 €
* Die hier genannten Preise verstehen sich inkl. des derzeit gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.
Stand 04/2026
Wir wollen alles dafür tun, damit ihr Liebling mit Anstand und Würde über die Regenbogenbrücke gehen kann.

Viola-Beate Schepp
Häufig gestellte Fragen
Der Tierbestatter holt das verstorbene Haustier beim Tierhalter oder beim Tierarzt ab, überführt es fachgerecht an sein Partnerkrematorium, organisiert die Einäscherung und führt die Asche des verstorbenen Tieres in einer Urne an den Tierhalter zurück.
Die Einäscherung des verstorbenen Tieres wird in einem Tierkrematorium vorgenommen. Die verbleibende Asche des Tieres kann dann nach der Kremierung verstreut werden oder in einer Urne aufbewahrt oder bestattet werden. Zusätzlich kann ein Teil der Asche zu Diamanten oder Ascheschmuck verarbeitet werden.
Ein einzelner Tierkörper kleinerer Tierrassen wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Wellensittiche oder Zierfinken darf im Garten bestattet werden. Dabei müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: Sie sollten der Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem das Tier begraben wird.
Bei der Bestattung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden; das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen oder in der Nähe öffentlicher Wege; das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit.
Die Verwesung eines Tierkörpers dauert 20 bis sogar 40 Jahre. Das hängt von der Bodenbeschaffenheit ab.
Verstorbene Tiere unterliegen der sog. Beseitigungspflicht, sofern eine Bestattung von den Haltern nicht gewünscht wurde. Tiere, die kleiner sind als Hunde oder Katzen, dürfen auch über den Hausmüll entsorgt werden. Um dem Seuchenschutz nachzukommen, werden Kadaver von der Tierkörperbeseitigung abtransportiert. Das verstorbene Tier wird zusammen mit Abfällen aus Schlachtbetrieben und anderen tierischen Abfällen in der Tierkörperbeseitigungsanstalt beispielsweise zu Tierfett oder Tiermehl weiterverarbeitet.
Die Aschen einer Gemeinschaftskremierung werden andächtig in dem Streubeet des Tierkrematorien verstreut. Dort, wo ihr geliebtes Tier kremiert wurde, findet auch seine Asche die letzte Ruhe.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
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